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BGH, 13.10.1976 - 2 StR 426/76 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Umfang der gerichtlichen Würdigung des persönlichen Eindruckes eines außergerichtlich vernommenen Zeugen - Gerichtliche Verwertungsmöglichkeit des Protokolls über eine außergerichtliche Zeugenvernehmung
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 02.02.1983 - 2 StR 576/82
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Fortsetzung der …
Ordnet eine Strafkammer als "das Gericht" im Sinne des § 223 Abs. 1 StPO die kommissarische Vernehmung an, so kann sie mit der Durchführung eines oder mehrere ihrer (berufsrichterlichen) Mitglieder beauftragen (vgl. zu alledem BGHSt 2, 2 [BGH 13.11.1951 - 1 StR 597/51]; BGH LM StPO Nr. 3 zu § 223; BGH Beschlüsse vom 13. Oktober 1976 - 2 StR 426/76 - und vom 21. Dezember 1982 - 2 StR 329/82 -). - BGH, 21.12.1982 - 2 StR 323/82
Beweiswürdigung - Beauftragter Richter - Zeugenvernehmung - …
Wie der Bundesgerichtshof schon wiederholt ausgeführt hat (BGHSt 2, 1, 2; BGH, Beschluß vom 13. Oktober 1976 - 2 StR 426/76 bei Holtz MDR 1977, 108), ist es nicht Sinn der Vernehmung durch einen beauftragten Richter, daß dieser den nicht an der Vernehmung beteiligten Gerichtsmitgliedern, insbesondere den Schöffen, bei der Beratung den persönlichen Eindruck vermittelt, den er von der Beweisperson gewonnen hat.